Wer in seinem Heimatland schon einen staatlich anerkannten Berufsabschluss erworben hat, hat in Deutschland kann diesen auf Gleichwertigkeit prüfen und anerkennen zu lassen. Grundlage dazu ist das bundesweite Anerkennungsgesetz (BQFG) oder in bestimmten Fällen das Bayerische Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen (BayBQFG), das für Berufe, die auf Ebene der Bundesländer geregelt sind, zuständig ist. Für das Anerkennungsverfahren sind Herkunftsland und Aufenthaltsstatus nicht relevant.
Die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen ist mit Kosten verbunden, die die Antragsteller selbst bezahlen müssen. Einen Zuschuss zu dem Verfahren kann es unter bestimmten Voraussetzungen über den Anerkennungszuschuss geben.