Seit dem 01.01.2011 haben bedürftige Kinder und Jugendliche einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket. Das Bildungspaket soll ermöglichen, dass Kinder und Jugendliche in der Schule und in der Freizeit mitmachen können, z.B. bei Ausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen.