Seit dem 01.01.2011 haben bedürftige Kinder und Jugendliche einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket. Das Bildungspaket soll ermöglichen, dass Kinder und Jugendliche in der Schule und in der Freizeit mitmachen können, z.B. bei Ausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen.
Weitere Förderprogramme können über Stiftungen abgefragt werden.
Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Förderung können direkt bei den Stiftungen abgefragt werden, auch können Institutionen und Organisationen sich über aktuelle Ausschreibungen der jeweiligen Stiftungen informieren.
Liste der größten gemeinwohlorientierten Stiftungen hier.