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Für Kinder im Alter von 1 - 6 Jahre gibt es in Deutschland Kindertageseinrichtungen, die einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag haben. Die Kindertageseinrichtungen sind unterteilt in Kinderkrippen für Kinder im Alter von 1 - 3 Jahre und Kindergärten für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung. In vielen Kindergärten sind auch Krippengruppen eingerichtet.
Neben der Betreuung in der Kinderkrippe gibt es die Möglichkeit die Kinder bei Tagesmüttern bzw. Tagesvätern betreuen zu lassen. Die Betreuung findet meistens im Haushalt der Tagespflegeperson statt.
Für die Kinder im Alter 3 - 6 Jahre ist der Besuch des Kindergartens für die Entwicklung und die Vorbereitung auf die Grundschule sehr wichtig.
Eine gute Übersicht über die verschiedenen Ansätze, Inhalte und Vorteile zur Kindertagesbetreuung hat das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration in 8 Videos in verschiedenen Sprachen zusammengestellt.
Angebot
Die Kindergärten in Schweinfurt bieten viele Förderungen mit unterschiedlichen Bildungszielen an. Ein Ziel ist dabei immer auch die Sprachförderung für alle Kinder. Diese Sprachförderung ist aber auch besonders wichtig für Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Mögliche Angebote sind hier z. B.:
Ein besonderes Angebot in Schweinfurt für Eltern von Kindergartenkindern mit Migrationshintergrund vom Haus Marienthal.
Das Projekt wird in 6 Kindergärten angeboten. Es ist für alle Eltern mit Migrationshintergrund, die ihre Kinder sprachlich unterstützen möchten, ihrem Kind beim Lernen helfen wollen und etwas für sich selbst dazu gewinnen möchten. Die qualifizierten, zweisprachigen Elternbegleiterinnen helfen Müttern und Vätern, die nicht so gut deutsch sprechen.
Die Ansprechpartner und weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Website und dem Flyer. Oder fragen Sie die Erzieher und Erzieherinnen vor Ort.
Anmeldung
Brauchen Sie Hilfe bei der Suche nach einem Kindergartenplatz? Oder haben Sie weitere Fragen? Dann wenden Sie sich an die Kindergartenaufsicht, Förderung von Kindergarteneinrichtungen. Grundsätzlich wird versucht, einen Kindergartenplatz in der Nähe des Wohnortes zu finden.
Förderung
Seit dem 01.01.2011 haben bedürftige Kinder und Jugendliche einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket. Das Bildungspaket soll ermöglichen, dass Kinder und Jugendliche in der Schule und in der Freizeit mitmachen können, z.B. bei Ausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen.
Weitere Informationen und Ansprechpartner zu Bildung und Teilhabe finden Sie hier
Allgemeine Informationen des Bayerischen Staatsministeriums
Weitere Informationen zu Kinderkrippen und Kindergärten in Bayern erhalten Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration