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Herzlich Willkommen auf der Website der Stadt Schweinfurt!

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Mittelschule

Die Mittelschule umfasst die 5.-9. oder 5.-10. Klasse und bietet ein umfassendes Bildungsangebot für Schülerinnen und Schüler aller Leistungsstufen. Der Unterricht ist stark auf berufsbezogene Inhalte ausgerichtet. Die Mittelschule ist die Pflichtschule für alle Schüler, die keine andere weiterführende Schulart besuchen wollen oder auf Grund ihrer Leistungen nicht können.

Sie endet nach der 9. Klasse entweder mit dem erfolgreichen Abschluss der Mittelschule oder mit dem qualifizierenden Abschluss der Mittelschule.

Ausnahme für sehr gute Schüler und Schülerinnen: ab der 7. Klasse besteht die Möglichkeit in den Mittleren-Reife-Zug (M-Zug) zu wechseln, um nach der 10. Klassen einen mittleren Schulabschluss zu erwerben.

Weitere allgemeine Informationen zur Mittelschule hierexterner Link

Anmeldung

  • In der Schule in deren Schulsprengel Sie wohnen
  • Falls Sie nicht wissen, welche Schule das ist, wenden Sie sich bitte an die Sachgebietsleitung Volksschulen im Amt für Sport und Schulen, Telefon: 09721/51-386   


Mittelschulen in Schweinfurt

In Schweinfurt gibt es 3 staatliche Mittelschulen und 1 private Mittelschule:

Wichtig zu wissen!

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  • In Deutschland besteht Schulpflicht, d. h. die Kinder und Jugendlichen müssen in diesem Alter in eine Mittelschule oder andere weiterführende Schule gehen.
  • Eltern müssen Ihre Kinder beim Lernen unterstützen! Auch wenn Sie es aus Ihrem Heimatland vielleicht anders gewohnt sind, so ist es in Deutschland sehr wichtig bei den Hausaufgaben zu helfen, regelmäßig zu Elternabenden zu kommen und Kontakt zu den Lehrkräften zu haben.
  • Jede Mittelschule bietet eine Form der Mittagsbetreuung an. Es gibt unterschiedliche Formen, bitte erkundigen Sie sich vor Ort in der Schule welche Möglichkeiten es gibt.
  • Jede Mittelschule in Schweinfurt hat zusätzlich individuelle Bestimmungen, Vorgaben und Angebote. Informieren Sie sich vor Schulbeginn über:
    • Unterschiedliche Formen der Nachmittagsbetreuung (die Anmeldung ist vor Schulbeginn!)
    • Spezielle Förderangebote für die Kinder
    • Angebote für Eltern, um ihre Kinder besser unterstützen zu können und ihnen eine bessere Ausbildung zu ermöglichen
    • Individuelle Schulregeln

Deutschklassen - Speziell für Neuzugewanderte

Deutschklassen sind für Schülerinnen und Schüler, die erst angekommen sind und nur wenige oder keine Deutschkenntnisse haben. Die Grundlage für den Unterricht stellt der Lehrplan Deutsch als Zweitsprache dar. Durch spezielle Förderung sollen die Schülerinnen und Schüler Deutsch schnell lernen. Sobald sie entsprechende Kenntnisse haben, werden sie in die Regelklassen integriert.

Übergangsklassen gibt es in Schweinfurt in der Auen-Mittelschule externer Link.

Wie geht es nach der Mittelschule weiter?

Je nachdem ob die Schülerinnen und Schüler bis zur 9. oder 10. Klasse in der Mittelschule bleiben, stehen unterschiedliche Möglichkeiten offen:

Nach der 9. Klasse mit erfolgreichem Abschluss der Mittelschule:

  • Duale Ausbildung im Betrieb und der Berufsschule
  • Berufsfachschule

Nach der 9. Klasse mit qualifizierendem Abschluss der Mittelschule:

  • Duale Ausbildung im Betrieb und der Berufsschule
  • Berufsfachschule
  • In der Mittelschule bleiben → Wechsel in den Mittlere-Reife-Zug, Vorbereitungsklassen
  • Zweistufige Wirtschaftsschule

Nach der 10. Klasse mit mittlerem Schulabschluss an der Mittelschule oder dem Quabi:

  • Duale Ausbildung im Betrieb und der Berufsschule
  • Berufsfachschule
  • Berufliche Oberschule (Fachoberschule oder Berufsoberschule)
  • Fachakademie
  • Gymnasium (vgl. die Informationen dazu auf der Internetseite zum Übertritt)

Voraussetzung für den jeweiligen Weg an eine weiterführende Schule ist meist der Notendurchschnitt. Lassen Sie sich in der Schule von den Lehrkräften und den Mitarbeitern der Berufsorientierung beraten, welche Möglichkeit am besten geeignet ist.

Ausführliche Informationen zu den Übertrittregelungen finden Sie hierexterner Link

Förderung

Seit dem 01.01.2011 haben bedürftige Kinder und Jugendliche einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket. Das Bildungspaket soll ermöglichen, dass Kinder und Jugendliche in der Schule und in der Freizeit mitmachen können, z.B. bei Ausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen.

Weitere Informationen und Ansprechpartner zu Bildung und Teilhabe finden Sie hierexterner Link



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